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Stellungnahme zum Ökotest Testurteil – i+m Sun Protect Sonnenlotion LSF 30

Im Testmagazin von Ă–kotest, Ausgabe 7/2024 zu Weichmachern in Sonnenschutzmitteln, wurde die i+m Sonnenlotion LSF 30 mit „befriedigend“ bewertet. Laut den Testergebnissen von Ă–kotest wurden Spuren von DEHP festgestellt. Eine gesundheitliche Gefährdung bei Verwendung der getesteten Produkte schlieĂźen wir aus.

Im Test von Ă–kotest werden (äuĂźerst) geringe RĂĽckstände von Diethylhexyl-Phthalat (DEHP) in unserem Produkt festgestellt. Phthalate werden von uns generell nicht in unseren Produkten eingesetzt. Es kann sich also nur um eine ungewollte Kontamination aus den Kunststoffverpackungsmaterialien, wie PET-Flasche und Pumpe handeln. Wir kaufen beide Komponenten bei zwei der größten europäischen Verpackungslieferanten fĂĽr Kosmetik ein. Entsprechende Konformitätserklärungen liegen vor, so dass wir unseren Verpflichtungen als Hersteller in vollem Umfang nachgekommen sind.

Phthalate sind chemische Verbindungen, die vor allem als Weichmacher in Kunststoffen wie PVC eingesetzt werden. In den jeweiligen Kunststoffen sind die Phthalate jedoch nicht fest gebunden, sondern können daraus freigesetzt werden. Weil Phthalate in der Vergangenheit in groĂźen Mengen produziert und eingesetzt wurden, kann man sie nahezu ĂĽberall in der Umwelt und Verunreinigung (Kontamination) in vielen Lebensmitteln nachweisen. Je nach ihrer chemischen Struktur können Phthalate unterschiedliche gesundheitsschädliche Wirkungen haben. Allerdings treten diese Effekte erst bei bestimmten Konzentrationen auf. Da Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland und Westeuropa nach Mitteilung des Bundesamtes fĂĽr Risikobewertung (BfR) insgesamt nur sehr geringe Mengen an Phthalaten aufnehmen, sind gesundheitliche Beeinträchtigungen bei ihnen nicht zu erwarten.

Das von Ă–kotest in unserem Produkt festgestellte Phthalat DEHP darf laut EU-Kosmetikverordnung (Anhang II der VO (EG) Nr. 1223/2009) nur in technisch unvermeidbaren RĂĽckständen in kosmetischen Mitteln enthalten sein. Genaue Grenzwerte wurden nicht definiert. Die festgestellten Konzentrationen mit 0,13 mg/kg werden auch von Ă–kotest als „Spuren“ und damit als äuĂźerst gering bewertet und liegen im Rahmen der technischen Unvermeidbarkeit. Sie fĂĽhren zudem nicht zu gesundheitlichen Gefährdungen, wenn man die von den zuständigen Behörden entwickelten Unbedenklichkeitswerte heranzieht.

Die europäische Behörde fĂĽr Lebensmittelsicherheit EFSA hat im Jahr 2019 unter Mitwirkung des BfR die gesundheitlichen Wirkungen von fĂĽnf Phthalaten neu bewertet, die in Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff verwendet werden können (DBP, BBP, DEHP, DINP, DIDP). Vier dieser Phthalate (DBP, BBP, DEHP und DINP) wurden bei der Bewertung als Gruppe betrachtet, weil sie vergleichbare fortpflanzungsgefährdende Effekte zeigen. Dabei wurde fĂĽr diese Phthalat-Gruppe ein gemeinsamer Wert fĂĽr die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI) festgelegt. Der TDI beschreibt die Menge, die täglich ein Leben lang aufgenommen werden kann, ohne dass eine gesundheitsschädliche Wirkung eintritt. FĂĽr alle vier Phthalate zusammen beträgt der TDI demnach 0,05 mg pro Kilogramm Körpergewicht – umgerechnet also 3 Milligramm pro Person und Tag, bei einem angenommenen Körpergewicht von 60 kg. Berechnet wird der gemeinsame TDI dabei in Form von sogenannten DEHP-Ă„quivalenten, das heiĂźt fĂĽr die einzelnen Stoffe werden dabei je nach ihrer Wirkstärke im Vergleich zu DEHP Umrechnungsfaktoren verwendet. Dieser neue TDI wurde mit der tatsächlichen Aufnahme der betrachteten Phthalate durch die Bevölkerung verglichen. Die Aufnahmemenge war schon im Jahr 2019 deutlich geringer. Entsprechend kam die EFSA zu der Schlussfolgerung, dass die derzeitige Aufnahme von DBP, BBP, DEHP, DINP und DIDP ĂĽber Lebensmittel keine gesundheitliche Beeinträchtigung erwarten lässt.

Der TDI wird bei Verwendung der beiden getesteten Sonnenschutzprodukte nicht erreicht. Um den Grenzwert von 3 mg pro Person und Tag zu erreichen, mĂĽsste man mehr als 23 kg Sonnenlotion LSF 30 auftragen â€“ bezogen auf das von Ă–kotest festgestellte DEHP. Bereits anhand dieser Berechnung wird deutlich, dass die von Ă–kotest in unserer Sonnenlotion LSF 30 festgestellten Mengen äuĂźerst gering und unbedenklich sind.

Selbst wenn man die für Lebensmittelkontaktmaterialien gesetzlich festgelegten strengeren Regeln für die Nutzung von Phthalaten anwendet, liegt der von Ökotest festgestellte Wert von 0,13 mg/kg in unserer Sonnenlotion LSF 30 deutlich unter dem Grenzwert von 0,6 mg/kg, bei dem der Gesetzgeber davon ausgeht, dass selbst bei täglicher Aufnahme keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist.